DIN-Regeln für Arbeitsplatzbeleuchtung

Für die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen gibt es vielfältige Vorschriften. Sie werden von Arbeitsmedizinern erarbeitet und von den Berufsgenossenschaften und dem Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Vorschriften für die Gestaltung und Eigenschaften sind innerhalb der europäischen Union einheitlich geregelt worden. Sie sind in den Europanormen formuliert und verbindlich einzuhalten. Eine solche Norm existiert zum Beispiel auch für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen, die EN 12464-1. In ihr sind die Mindestanforderungen für die Beleuchtungsstärke in technischen Parametern festgehalten. Die technischen Einzelheiten betreffen die Lichtstärke in Candela. den Lichtstrom in Lumen, die Beleuchtungsstärke in Lux und die Beleuchtungsdichte in Candela pro Quadratmeter. Die Norm setzt durch ihren sehr technischen Charakter ein relativ hohes Wissen des Lesers über Beleuchtungstechnik voraus.

Sinn der EN 12464-1

Die in der Europanorm getroffenen Aussagen zur technischen Beschaffenheit des am Arbeitsplatz erforderlichen Lichtes stellen jeweils Mittelwerte dar. Diese müssen zum Schutz des Arbeitnehmers eingehalten werden. Die Angaben sind deshalb Mittelwerte, weil Lichtanlagen einen Teil ihrer Leistung durch Verschmutzung und Alterung im Laufe der Zeit einbüßen. Der Schutz der Arbeitnehmer ist auf seine Gesunderhaltung und die Vermeidung von Unfällen ausgerichtet. Er muss Kontraste und Konturen schnell und sicher identifizieren können. Schattenbildung und Grenzbereiche zwischen Licht und Schatten sind für verschiedene Tätigkeiten genau definiert. Drehende Maschinenteile sind besonders gefährlich und nicht in jeder Beleuchtung als drehend zu erkennen. Bewegte Teile müssen daher durch Licht mit besonderen Eigenschaften beleuchtet werden. Bildschirmarbeitsplätze haben ebenfalls besondere Anforderungen an die Lichtstärke, Blendungen oder mögliche Spiegelungen.

Spezialisten für Beleuchtungstechnik einschalten

Um den gestellten Normen gerecht zu werden, wenden sich viele Unternehmen an Fachfirmen für Beleuchtungstechnik. Sie lassen sich zum Beispiel von Regiolux beraten, die ihren Firmensitz im bayrischen Königsberg haben. Das Unternehmen bietet eine breite Palette von Lampen und Leuchten für alle möglichen Erfordernisse. Die Produkte sind durchweg technisch vermessen und verfügen über Datenblätter mit den technischen Daten und Angaben zu den erzielbaren Beleuchtungswerten. So können die Kunden zum Beispiel von Regiolux maßgeschneiderte Beleuchtungen für Büroräume, Fabrikhallen oder Lagerräume erhalten. Das Unternehmen berät und schult Kunden und deren Mitarbeiter in Beleuchtungstechnik und den daraus resultierenden Fragen. Die Palette der Lampen ist für Sanierungen oder Neubauten geeignet und enthält zahlreiche neue Leuchten mit hochmoderner Energiespartechnik. Regiolux berät seine Kunden zusätzlich bezüglich automatischer Lichtsteuerungen zur automatischen Anpassung an die tatsächlich benötigten Lichtverhältnisse zu jeder Tageszeit abhängig von der Intensität des Außenlichtes.

Hohe Energieeffizienz sichern

Lampen und Leuchten von Regiolux werden nach den ergonomischen und technischen Vorschriften konstruiert und haben gleichzeitig den Anspruch besonders effizient mit Energie umzugehen. Energiesparlampen und LED-Technik sichern einen geringen Stromverbrauch bei gleichzeitig hoher Lichtausbeute. Für umgerüstete große und kleine Unternehmen ergeben sich bei deren Einsatz erhebliche Summen für die eingesparte Energie. So können die Fixkosten in der Produktion gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit dadurch gestärkt werden. Die umweltfreundliche Beleuchtung der Betriebsräume kann werbewirksam mit den Produkten der jeweiligen Unternehmen als Botschaft an die Kunden kommuniziert werden. Umweltfreundliche Produktion kommt bei Kunden aus aller Welt immer gut an.